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EU AI Act Quick-Check

Fünf Fragen zu Ihrem AI-Use-Case, dann wissen Sie, in welche Risikoklasse er fällt und welche Pflichten daraus folgen. Läuft vollständig in Ihrem Browser.

Frage 1 von 5

Was macht das System mit Menschen?

Der wichtigste Hebel im AI Act: was ein System über Personen ermittelt oder erzeugt.

Ihre Antworten

Noch nichts beantwortet. Der Check dauert etwa drei Minuten.

Die vier Klassen

Verboten
Hochrisiko
Transparenzpflicht
Minimales Risiko

Fristen, Stand August 2026

2. August 2026: Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten. Aufsicht in Deutschland: Bundesnetzagentur.

2. Dezember 2026: Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte auch für Bestandssysteme.

2. Dezember 2027: Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III, zuvor war August 2026 vorgesehen.

Was der Digital Omnibus geändert hat →

Was prüft das Tool?

Fünf Fragen zum Use-Case, genug für eine erste Einordnung in eine der vier Risikoklassen des EU AI Act:

  1. Bewertet das System Personen, leitet es Emotionen ab, erkennt es Biometrie, erzeugt es Inhalte oder analysiert es Daten ohne Personenbezug?
  2. Worüber entscheidet das Ergebnis mit: Kredit und Bildung, Beschäftigung, Marketing-Ansprache oder nichts davon?
  3. In welcher Rolle sind Sie, Anbieter oder Betreiber?
  4. Merken Nutzer, dass eine KI im Spiel ist?
  5. Wie bindend ist die Entscheidung?

Am Ende steht die wahrscheinliche Klasse (verboten, Hochrisiko, Transparenzpflicht, minimales Risiko) samt den Pflichten, die daraus folgen.

Die meisten Marketing- und E-Commerce-Setups landen bei Transparenzpflicht oder minimalem Risiko. Hochrisiko heißt Anhang III (Beschäftigung, Kredit, biometrische Identifikation, kritische Infrastruktur) und eine deutlich längere Compliance-Liste.

Ausschlaggebend ist, worüber entschieden wird, nicht die Branche und nicht die Menge der Daten. Ein Lead-Score, der die Reihenfolge im Vertrieb bestimmt, steht nicht in Anhang III. Derselbe Score, der über einen Kreditrahmen mitentscheidet, steht darin.

Rechtsstand August 2026

Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026. Wer einen Chatbot betreibt oder KI-erzeugte Inhalte veröffentlicht, muss das kenntlich machen. Überwacht wird das in Deutschland von der Bundesnetzagentur, der Bußgeldrahmen liegt bei 15 Mio. € oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 schon liefen, greift die maschinenlesbare Kennzeichnung ab dem 2. Dezember 2026.

Die Hochrisiko-Pflichten hat der Digital Omnibus verschoben: Konformitätsbewertung, Risikomanagement, Daten-Governance und menschliche Aufsicht ab dem 2. Dezember 2027 (Anhang III), für KI, die in regulierte Produkte eingebettet ist, ab dem 2. August 2028. Rechtsgrundlage ist Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026.

Ausführlich stehen beide Themen im Blog: was der Digital Omnibus ändert und was Marketing-Analytics aus dem AI Act lernen muss.

Keine rechtliche Bewertung

Das ist ein technischer Klassifikator auf Basis typischer Nutzungsmuster. Eine vollständige Compliance-Prüfung für ein konkretes System erfordert juristische Begleitung und, bei hohem Risiko, eine formale Konformitätsbewertung nach Art. 43. Der Output hier ist ein Startpunkt, kein Urteil.

Zuletzt aktualisiert:

Häufige Fragen

Ab wann gilt der EU AI Act?

Der EU AI Act ist 2024 in Kraft getreten, mit gestaffelter Anwendung. Verbote für Unacceptable-Risk-Systeme gelten seit Februar 2025, die GPAI-Pflichten seit August 2025, die Transparenzpflichten nach Artikel 50 seit dem 2. August 2026. Für Systeme, die vor diesem Datum schon liefen, greift die maschinenlesbare Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte ab dem 2. Dezember 2026. Die Hochrisiko-Pflichten wurden durch den Digital Omnibus verschoben: Anhang III ab dem 2. Dezember 2027, in Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I ab dem 2. August 2028.

Welche Marketing-Tools fallen unter den EU AI Act?

Smart Bidding (Google Ads), Advantage+ (Meta), Lookalike-Audiences, ML-basiertes Lead-Scoring, automatisierte Content-Personalisierung und Recommendation Engines fallen alle unter die Definition. Die meisten landen als Limited Risk und brauchen Transparenz-Offenlegungen, nicht als High Risk.

Was unterscheidet Limited Risk von High Risk?

Limited Risk heißt: Nutzer müssen wissen, dass sie mit AI interagieren (Art. 50). Diese Pflicht gilt seit dem 2. August 2026. Überwacht wird sie in Deutschland von der Bundesnetzagentur, der Bußgeldrahmen liegt bei 15 Mio. € oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Beispiel: ein Chatbot, eine Personalisierungs-Engine. High Risk (Anhang III) heißt: formelle Konformitätsbewertung nach Art. 43, Risikomanagement, Daten-Governance, menschliche Aufsicht, alles dokumentiert. Diese Pflichten greifen ab dem 2. Dezember 2027. Beispiel: AI für Bewerberauswahl, Kreditvergabe, biometrische Identifikation.

Ersetzt das Tool eine rechtliche Bewertung?

Nein. Es ist ein technischer Indikator auf Basis typischer Nutzungsmuster, ein Startpunkt für das Gespräch mit DPO oder Legal. Die formale Klassifizierung eines konkreten Systems erfordert juristische Prüfung und im High-Risk-Fall eine Konformitätsbewertung mit einer Notified Body.

Data Readiness zuerst

Die meisten AI-Vorhaben scheitern nicht am AI Act, sondern an der Datengrundlage. Wir prüfen beides in einem Durchgang.

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