Was wird geprüft
Der Scanner sucht im HTML der gescannten Seite nach einem Link auf die Datenschutzerklärung: über den Pfad (/datenschutz/, /privacy-policy/ und Varianten) oder über den sichtbaren Linktext. Den Treffer ruft er ab. Die gelesene Seite ist zugleich die Quelle für den Datenschutz-Abgleich, der den Text gegen den erkannten Tracking-Stack hält.
Warum ist das wichtig
Jedes Tool, das personenbezogene Daten verarbeitet, braucht seine Erklärung in der Datenschutzerklärung. Der erste Schritt dahin ist banal und wird trotzdem oft versäumt: Die Seite muss auffindbar verlinkt und technisch erreichbar sein. Ein 404 hinter dem Footer-Link fällt intern jahrelang niemandem auf. Besuchern und Aufsichtsbehörden schon.
Häufige Ursachen
- Der Footer wird per JavaScript nachgeladen, im ausgelieferten HTML existiert der Link nicht.
- Relaunch: Die Erklärung liegt noch unter dem alten Pfad, der Link zeigt ins Leere.
- Die Erklärung liegt auf einer anderen Domain (Konzern-Mutter, Agentur-Baukasten) und ist vom Scanner aus nicht als eigene Seite erkennbar.